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Öffentlichkeitsprinzip


Das Gesetzes über die Information und den Datenschutz tritt in Kraft


Mit der neuen Kantonsverfassung wurde im Kanton Zürich auf den 1. Januar 2006 das Öffentlichkeitsprinzip eingeführt. Es bedeuted, dass alles behördliche Handeln - mit einzelnen Ausnahmen - transparent und öffentlich zugänglich ist und dass alle Interessierten Zugang zu den Informationen der kantonalen behörden haben sollen. Zur Konkretisierung dieser bereits in der Verfassung verankerten Ansprüche wurde Das Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) und die zugehörige Verordnung (IDV) sowie weitere Änderungen in der kantonalen Rechtsordnung erlassen. Sie treten auf den 1. Oktober 2008 in Kraft. Mit der gleichzeitigen Inkraftsetzung von Gesetz und Verordnung wird das Transparenzprinzip unter Wahrung des gebotenen Datenschutzes im Kanton Zürich einheitlich umgesetzt.

Wir informieren Sie ...

Folgen Sie den nachstehenden Links, um auf unserer Website folgende Informationen zu finden

- Angaben zu unserer Tätigkeiten von allgemeinem Interesse. 

- Angaben zu Aufbau und Organsiation unserer Direktion und unseres Generalsekretariats

- Angaben zu unserern Zuständigkeiten 

- Ansprechpersonen für unsere Fachthemen und den Informationszugang

- Verzeichnis unserer Informationsbestände und deren Zwecke mit Kennzeichnung
   der Informationsbestände, die Personendaten enthalten.

Was macht eigentlich ...

Interessieren Sie sich für die Organisation oder die Tätigkeiten der Verwaltungseinheiten der Direktion der Justiz und des Innern? Auf den Websites unserer Bereiche und Ämter finden Sie alles Wissenwerte über deren Auftrag, Organisation und über aktuelle Projekte und Entwicklungen. Hier geht's zu den entsprechenden Links 

Informationsersuchen an unsere Direktion ...

Informationsersuchen gestützt auf das IDG zu Geschäften aus dem Zuständigkeitsbereich unserer Direktion richten Sie bitte telefonisch oder mündlich an unseren Generalsekretär oder den Informationsbeauftragten unserer Direktion. Für Informationen zu Geschäften unserer Ämter und Bereiche wenden Sie sich bitte direkt an die betreffenden Stellen. 
Bitte haben Sie Verständis dafür, dass wir Sie zur schriftlichen Gesuchstellung einladen müssen, wenn die hierfür in der Verordnung erwähnten Kriterien erfüllt sind.
Datei : IDG 170.4 Version OS Bd 62  S.121 mit Gesetzesänderungen .pdf Grösse: 217 KB Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG) (217 KB)
Datei : 4290.pdf Grösse: 231 KB Weisung des Regierungsrates zum IDG (231 KB)
Datei : 170.41.pdf Grösse: 154 KB Verordnung über die Information un den Datenschutz IDV (154 KB)
Datei : Begründung IDV_28.5.08.pdf Grösse: 182 KB Weisung des Regierungsrates zur IDV (182 KB)
Fragen zur Tätigkeit des Regierungsrates? Hier geht's zu seinen Beschüssen 
Beschlüsse des Regierungsrates
Fragen zum IDG? Hier geht's zur Website der kantonalen Koordina- tionsstelle IDG
Koordinationsstelle IDG
Fragen zum Datenschutz? Hier geht's zur Website des Datenschutzbe- auftragten des Kantons Zürich
Website des DSB
 
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