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Informationsbestände


Erstellung und Aufbewahrung von Geschäftsinformationen

Das Generalsekretariat bearbeitet im Bereich Support: Führung und Recht im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben pro Jahr rund 700 bis 800 Geschäfte (vgl. auch die Angaben im jährlichen Geschäftsbericht des Regierungsrates). Es erstellt zu jedem Geschäft ein Dossier, das der Dokumentation und der Nachvollziehbarkeit des behandelten Geschäfts dient. Die Dossiers zu den Geschäften werden in der Geschäftskontrolle (Rechtsinformationssystem RIS) erschlossen und verzeichnet. Soweit elektronische Dokumente vorhanden sind, werden sie in die Geschäftskontrolle integriert. Das Geschäftskontrollsystem unterscheidet verschiedene Geschäftskategorien, die an die Aufgaben des Generalsekretariats anknüpfen. Auch der Personaldienst erfasst seine wesentlichen Geschäfte in der Geschäftskontrolle (ca. 50 - 100 pro Jahr).


Die elektronischen Daten und die in Papierform gesammelten Akten werden grundsätzlich nach Geschäftsabschluss (im RIS registriertes Erledigungsdatum) 10 Jahre lang aufbewahrt. Nochmals 10 Jahre verbleiben die Geschäftsdaten im RIS-Archiv, wo sie nur noch von MitarbeiterInnen mit spezieller Berechtigung eingesehen werden können. Danach werden die Daten dem Staatsarchiv zur dauernden Archivierung angeboten. Die vom Staatsarchiv nicht übernommenen Unterlagen werden vernichtet.

Neben RIS sind im GS noch einige andere Datenverwaltungssysteme im Einsatz.
Die in der Geschäftskontrolle des Generalsekretariats erfassten Geschäfte werden in folgende Kategorien eingeteilt:
Liste der Informationsbestände (Geschäftskategorien) des Bereichs Support: Führung und Recht gemäss Geschäftskontrolle RIS
Liste der Informationsbestände (Geschäftskategorien) des Personaldiensts gemäss Geschäftskontrolle RIS
Verzeichnis der im Generalsekretariat genutzten Datenverwaltungssysteme
BezeichnungZweck RechtsgrundlagePersonendaten
Rechtsinformationssystem
RIS
  • Erfassung, Weiterleitung und Abwicklung der Geschäfte (einschliesslich Angaben zu den beteiligten Personen)
  • Wissensmanagement
§ 44 OG RRja
Integriertes Relationales Informationssystem
IRIS
  • Bewirtschaftung von Adressen (Kunden, Liferanten etc.)
  • Bewirtschaftung von Aufträgen (Waren, Leistungen etc.)
  • Erfassung und Bearbeitung von Rechnungen und Zahlungen (Debitoren/Kreditoren
§ 44 OG RR
CRG
 ja
HR-Info
(Auszug aus dem kantonalen Personal und Lohnadministrationssystem PALAS)
  •  Führung der Personainformationen
    (Einstellung, Beurteilungen, Einreihung,  Beförderungen, Austritte etc.;
    Die Personalakten werden in Papierform geführt)
Personalgesetzja 
Leistungserfassungssystem LERF
  • Zeit- und Leistungserfassung durch das Personal
Personalgesetz 
CRG
 ja
Adressverwaltung IST
  • Bewirtschaftung der Adressen für Mitteilungen und Einladungen
  • Bewirtschaftung der Kontaktkoordinaten von ArbeitspartnerInnen
 § 44 OG RR ja
    
    
    
    
OG RR =  Gesetz über die Organisation des Regierungsrates und der kantonalen Verwaltung 
CRG = Gesetzz über Controlling und Rechnungslegung

Zur Gesetzessammlung =>
 
© 2004 Direktion der Justiz und des Innern des Kantons Zürich