Strafrecht & Vollzug

Strafverfolgung im Dienst der Öffentlichkeit

Der Bereich Strafrecht macht den grössten Teil der Direktion der Justiz und des Innern aus. Dazu gehört die Verfolgung von Straftaten von jugendlichen und erwachsenen Tätern. Aber auch der Vollzug von Strafen, sprich, Gefängnisse, die hoch gesicherte Strafanstalt Pöschwies und das Massnahmenzentrum Uitikon, wo junge Erwachsene im geschlossenen oder offenen Bereich eine Ausbildung durchlaufen.

Die Strafverfolgung Erwachsene ist die Heimat der Staatsanwältinnen und Staatsanwälte. Sie führen Strafverfahren, klagen mutmassliche Täterinnen und Täter an und vertreten den Staat bei Verfahren vor Gericht. Die Strafverfolgung ist aufgeteilt in regionale und besondere Staatsanwaltschaften. Während die regionalen auf den Kanton verteilt eine Vielzahl von Delikten verfolgen, sind die besonderen Staatsanwaltschaften spezialisiert, beispielsweise auf Gewaltdelikte, Wirtschafts- oder Betäubungsmitteldelikte. Beaufsichtigt werden sie durch die Oberstaatsanwaltschaft.

Für jugendliche Täter sind die regionalen Jugendanwaltschaften zuständig, auch sie führen Strafverfahren, allerdings nur gegen Angeschuldigte, die zum Tatzeitpunkt noch nicht volljährig waren. Den Jugendanwaltschaften vorgesetzt ist die Jugendstaatsanwaltschaft.

Vielseitiger Justizvollzug

Das Amt für Justizvollzug (Juv)  ist für den Vollzug der angeordneten Strafen und der Untersuchungs-, Sicherheits- und Ausschaffungshaft sowie von Massnahmen verantwortlich. Es führt auch die dazu nötigen Einrichtungen wie Gefängnisse und die Strafanstalt. Zum JuV gehört auch der Psychiatrisch-Psychologische Dienst, der einerseits Insassen betreut, andererseits Therapien für Straftäterinnen und Straftäter anbietet und Forschung auf dem Gebiet der forensischen Psychiatrie betreibt. Zudem sind diverse Fachleute mit der Aufgabe betraut, Täterinnen und Tätern bei der Wiedereingliederung in die Gesellschaft behilflich zu sein.