Generalsekretariat

Wo die Fäden zusammenlaufen

Hauptaufgabe des Generalsekretariates ist die Führungsunterstützung für den Direktionsvorsteher. Es besteht aus den Bereichen Führung und Recht, dem Personaldienst und der Hauptabteilung Logistik, Finanzen und Controlling, zu der auch die Informatik zählt.

Neben der Scharnierfunktion zwischen Regierungsrat und den einzelnen Ämtern und Fachstellen hat das Generalsekretariat eine Reihe eigener Aufgaben. So bearbeitet es Rekurse gegen Entscheide seiner Ämter oder berät andere Direktionen bei Gesetzesentwürfen. Zu den Aufgaben des Generalsekretariats gehört auch die Kommunikation gegenüber den Medien und der Öffentlichkeit.

Der Personaldienst unterstützt und berät unter anderem die Personalverantwortlichen der Ämter, die Abteilung Logistik, Finanzen & Controlling führt die Finanzen und ist letztlich auch darum besorgt, dass alle Mitarbeitenden einen funktionierenden – und speziell gesicherten – EDV-Zugang haben.

Dem Generalsekretariat ist zudem die Interventionsstelle gegen Häusliche Gewalt organisatorisch angegliedert.

Aktuelles

Tötungsdelikte vom 15. August 2011 in Pfäffikon

Am 15. August 2011 erschiesst S. seine Ehefrau und die Vorsteherin des Sozialamtes Pfäffikon. Im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion hat die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Zürich (OSTA) die Vorgänge und Abläufe im Vorfeld der Tötungsdelikte geklärt und diese in einem Bericht festgehalten. Mit Rücksicht auf das laufende Strafverfahren und den Persönlichkeitsschutz der im Verfahren involvierten Personen hat die Direktion der Justiz des Innern (JI) den Bericht angepasst. Betreffend polizeiliches Handeln erstellte der Rechtsdienst der Kantonspolizei Zürich (KAPO) im Rahmen einer Administrativuntersuchung ebenfalls einen Bericht. Die Berichte der JI und der KAPO liegen der (kantonsrätlichen) Justizkommission vor. Bereits erkannte Sofortmassnahmen sind von der KAPO und der OSTA umgesetzt worden.

Gemäss Regierungsratsbeschluss vom 28. September 2011 zur Interpellation betreffend Verhalten der Zürcher Behörden zur Vermeidung absehbarer Gewalttaten (KR Nr. 218/2011) hat die Regierung in Aussicht gestellt, die gemäss § 17 Abs. 2 des Gewaltschutzgesetzes (GSG; LS 351) bereits bestehende fachübergreifende Arbeitsgruppe zu beauftragen, gestützt auf die erwähnten Berichte mögliche Optimierungsmassnahmen im Gewaltschutzbereich zu prüfen. Der Vorsteher der Direktion der Justiz und des Innern sowie der Vorsteher der Sicherheitsdirektion haben Ende Oktober 2011 gemeinsam einen entsprechenden Auftrag erteilt. Die fachübergreifende Arbeitsgruppe bzw. ein Ausschuss derselben erstellt bis Ende Januar 2012 einen Zwischenbericht. Bis Ende Mai 2012 soll die Arbeitsgruppe den Schlussbericht verabschieden. Dieser soll einen Katalog möglicher Massnahmen enthalten. Diese beziehen sich auf die Abläufe und Instrumente im Rahmen der Intervention durch die Behörden.