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Generalsekretariat
Gesetzgebungsdienst
Gesetzen bei der Entstehung behilflich
Der Gesetzgebungsdienst der Direktion der Justiz und des Innern erfüllt Aufgaben für alle Direktionen des Regierungsrates. Er berät bei Rechtsetzungsvorhaben in methodischer Hinsicht und prüft Erlassentwürfe der Direktionen auf Verständlichkeit, logische und begriffliche Geschlossenheit, Systematik etc.
Dies mit dem Ziel, die Qualität der kantonalen Rechtsetzung zu verbessern – was Regelungsabsichten verdeutlichen und Rechtsstreitigkeiten vermeiden soll.
Der Regierungsrat hat am 21. Dezember 2005 neue Richtlinien über die formale Gestaltung von Rechtserlassen beschlossen Diese gelten ab dem 1. Januar 2006.
Die Richtlinien können bei der KDMZ als Druckschrift bezogen oder auf dieser Seite heruntergeladen werden.
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Dr. iur. Eva Vontobel
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Dr. iur. Christian Schuhmacher (Leitung)
Gesetzgebungsdienst des Kantons Zürich
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christian.schuhmacher@ji.zh.ch
